Liebe Eltern,

soeben erreichte uns die aktuelle Mail des Schulministeriums zu den jüngsten Entscheidungen angesichts der Infektionslage. Ich stelle Ihnen hier die wichtigsten Infos im Wortlaut zur Verfügung:

„Und auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die kommenden Wochen.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen: „In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.“

Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigten geben bitte der Klassenleitung eine schriftliche Rückmeldung ob und ab wann genau Sie von dieser Regelung Gebrauch machen und Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, können wie gewohnt die Betreuung bzw. OGGS in Anspruch nehmen.

Die Lernmaterialien für diese Zeit werden über die Klassenpadlets online zur Verfügung gestellt. Das ggfs. notwendige Aushändigen von Lernmaterialien wird am Montag geklärt und Sie erhalten eine Rückmeldung über die Klassenleitung.

Zudem findet an den beiden Werktagen im Anschluss an die Weihnachtsferien (7. und 8. Januar) ebenfalls kein Unterricht statt. Hier gelten die gleichen Regelungen wie für den 21. und 22. Dezember, sodass wir auch hier eine Notbetreuung anbieten. Sofern Sie Ihr Kind für ein oder beide Tage anmelden möchten, melden Sie diesen Bedarf bitte bis spät. Freitag, 18.12.2020 per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an.

Ihnen allen wünsche ich trotz dieser schwierigen Zeiten von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!

P. Clemens

Liebe Eltern,

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

Wir bieten an beiden Tagen eine Notbetreuung für Ihre Kinder an und möchten auf diesem Weg den Bedarf hierfür ermitteln. Sofern Sie Ihr Kind für ein oder beide Tage anmelden möchten, füllen Sie bitte einen Antrag aus und reichen ihn ausgedruckt über Ihr Kind oder per Mail direkt an mich (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis spät. Montag, 07.12. ein. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

 

Bleiben Sie alle weiterhin gesund und herzliche Grüße,

Peter Clemens

Liebe Eltern,

Das Ministerium hat sich mit neuen Informationen rund um den Schulbetrieb nach den Herbstferien an die Schulen gewandt. Hiermit möchte ich Ihnen diese Informationen und Folgen für den Unterrichtsbetrieb ab Montag, 26.10. weiterleiten.

In der Zeit nach dem 8. Oktober 2020 hat sich die Entwicklung der Pandemie in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen deutlich verändert. Wesentliche Indikatoren für das Infektionsgeschehen sind in den letzten Tagen deutlich, in manchen Regionen Nordrhein-Westfalens sogar sehr deutlich gestiegen. Sie zeigen somit die aktuell dynamische Entwicklung der Pandemie an.

Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen ist sich darin als Mitglied der Kultusministerkonferenz mit allen Ländern einig. 

Die bereits bestehenden Regelungen und Maßnahmen seit den Sommerferien erfahren nun Anpassungen und Ergänzungen.

Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.

Das Umweltbundesamt har dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf

Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:

  • Stoßlüften alle 20 Minuten,
  • Querlüften wo immer es möglich ist,
  • Lüften während der gesamten Pausendauer.

Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.
  • Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
  • Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
  • Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

Nähere Informationen und Erläuterungen zu den Hygienemaßnahmen und Regelungen an der KGS Gerlingen finden Sie hier.

Wir hoffen durch diese Maßnahmen den Schulbetrieb nach den Herbstferien bestmöglich aufrechterhalten zu können. Bei auftretenden Veränderungen versuchen wir weiterhin Sie schnellstmöglich zu informieren.

Kommen Sie alle gut durch diese angespannte Zeit,

P. Clemens

Am Freitag, 20.11. haben wir aus dem bundesweiten Vorlesetag einen „Astrid-Lindgren-Tag“ an der KGS Gerlingen gemacht. Die Schülerinnen und Schüler haben viele von Astrid Lindgrens Kindergeschichten kennengelernt und im Rahmen eines Projekttags tolle und bunte Ergebnisse erstellt.

 

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Die Gemeinde Wenden möchte eine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei uns an der KGS Gerlingen besetzen.

Interessenten schicken bitte kurzfristig Ihre Bewerbungsunterlagen an

den Bürgermeister der Gemeinde Wenden, Bereich Personal,

Hauptstr. 75 in 57482 Wenden oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alle weiteren Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

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