Liebe Eltern,

das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) tritt ab heute, Freitag 23.04.2021, in Kraft. Das neue Gesetz erstreckt sich auch auf den Schulbereich.

"Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.“

Dies trifft auf den Kreis Olpe zu. Ab Montag, 26.04.2021 gehen wir bis auf Weiteres in den Distanzunterricht.

Uns ist bewusst, dass es für viele Familien erneut eine enorme Herausforderung und für die Kinder im Vergleich zum Wechselunterricht eine große Enttäuschung ist. Auch wir hoffen, alsbald in den Wechselunterricht zurückkehren zu können. 

Wann wir wieder in den Wechselunterricht gehen, ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück. Wir informieren Sie dann umgehend.

Als Schule stellen wir weiterhin das Angebot einer Notbetreuung zur Verfügung. Wenn Sie diese Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem bekannten Formular an (Downloadbereich). Wie in den Wochen zuvor bitten wir Sie auch hier vor einer Anmeldung die Möglichkeiten der Betreuung zu Hause intensiv zu prüfen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse: 

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Sofern Sie uns diesbezüglich bereits kontaktiert haben und Sie eine Betreuung über die angegebenen Tage hinaus benötigen, melden Sie sich bitte erneut per Mail.

 

Herzliche Grüße

M.Fröhlingsdorf   P.Clemens

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