Liebe Eltern,
gestern hat das Schulministerium mitgeteilt, dass es ab Montag, 19.04. für alle Grundschulen wieder in den Wechselunterricht geht. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Das bedeutet, dass die Gruppen A und B wie gewohnt im Wechsel zum Präsenzunterricht in die Schule kommen. Am Freitag, 23.04. ist Gruppe B an der Reihe, Freitag, 30.04. dann Gruppe A.
Mo, 19.04. |
Di, 20.04. |
Mi, 21.04. |
Do, 22.04. |
Fr, 23.04. |
A |
B |
A |
B |
B |
Mo, 26.04. |
Di, 27.04. |
Mi, 28.04. |
Do, 29.04. |
Fr, 30.04. |
A |
B |
A |
B |
A |
Alle Maßnahmen rund um den Wechselunterricht gelten damit wie in der Zeit vor den Osterferien.
Wie gewohnt stellen wir als Schule weiterhin das Angebot einer Notbetreuung zur Verfügung. Ein normaler Betreuungs- bzw. OGS-Betrieb findet nicht statt. Wenn Sie die Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem bekannten Formular an, welches Sie hier finden. Denken Sie weiterhin daran, dass bei allen Maßnahmen die Kontaktreduzierung oberstes Ziel bleibt. Nutzen Sie die Betreuung bitte nur dann, wenn eine private Lösung nicht möglich ist.
Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Betreuungsbedarf für die kommende Woche muss zwingend bis morgen, Freitag, den 15.04.21 um 12.00 Uhr zurückgemeldet werden!
Für die kommenden Wochen melden Sie den Bedarf bitte jeweils bis zum Donnerstag der Vorwoche um 12.00 Uhr mit dem gleichen Formular an.
Über die verpflichtenden Selbsttests haben wir am 12. April bereits ausführlich informiert.
Wir werden die Kinder an folgenden Tagen bei den Selbsttests anleiten:
- Gruppe A: Montag und Mittwoch
- Gruppe B: Dienstag und Donnerstag
Wenn Ihr Kind nicht an einem Selbsttest teilnehmen soll, kann es alternativ das Ergebnis eines Bürgertests vorlegen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bitte teilen Sie der Klassenlehrerin vorher mit, wenn Ihr Kind nicht am Selbsttest teilnimmt. Sie wird dann für Ihr Kind keinen Test vorbereiten.
Wenn Ihr Kind überhaupt nicht getestet werden soll, kann es nicht am Präsenzunterricht oder an den Betreuungsangeboten teilnehmen. Dies muss der Schule schriftlich mitgeteilt werden. Das Schulministerium weist darauf hin, dass nicht getestete Kinder keinen Anspruch auf einen individuellen Distanzunterricht haben. Selbstverständlich stehen die Angebote auf den Klassenpadlets und das Material, das ausgegeben und eingesammelt wird, für das Lernen zu Hause zur Verfügung.
Wir sind froh, dass wir nun wissen wie der Schulbetrieb in den nächsten Wochen weitergeht und hoffen auf Ihre Unterstützung, indem Sie gemeinsam mit uns versuchen den Kindern mögliche Ängste zu nehmen und Ihnen vermitteln, dass wir alle mit den Selbsttests einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten können.
M. Fröhlingsdorf P. Clemens