Liebe Eltern,

vor wenigen Stunden wurde die neue Coronabetreuungs-Verordnung veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

Daher können wir erst jetzt über die neuen Vorgaben informieren.

Ab Montag gilt folgende Regelung: Es gibt eine durchgehende Maskenpflicht in der Schule. Die Maskenpflicht gilt auf dem Schulhof, in den Gängen, im Klassenraum und auch am Sitzplatz.

Die Kinder sollten möglichst eine medizinische Maske tragen. Das kann auch eine OP-Maske (meistens blau-weiß) sein. Sollte die medizinische Maske nicht passen, kann auch eine Alltagsmaske getragen werden. Denken Sie bitte daran, Ihrem Kind Ersatzmasken mitzugeben – gerade wenn es auch in der Betreuung ist.

Während der Frühstückspause und dem Mittagessen darf auf dem Sitzplatz die Maske abgenommen werden.

Die Lehrkräfte können in bestimmten Situationen eine Maskenpause ermöglichen, dabei muss aber auf jeden Fall ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein (vgl. §1 Abs. 4 CoronaBetrVO).

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

P. Clemens

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