Liebe Eltern,

zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes, vor allem gesundes neues Jahr, das uns hoffentlich weniger Einschränkungen und Zumutungen beschert als das vergangene! Leider starten wir nach den Ferien mit erneuten Herausforderungen, die insbesondere auch wieder Sie betreffen.
Wie Sie sicher schon wissen, gibt es im Rahmen des Gesundheitsschutzes neue Vorgaben für den schulischen Bereich, die ab kommender Woche gelten. Eben erreichte uns die aktuelle Mail des Schulministeriums zu den jüngsten Entscheidungen angesichts der Infektionslage. Hier die wichtigsten Auszüge:

„Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. (...)

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich – zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können (...). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums (...) statt.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt (...).

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten (...) geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.“

Wenn Sie eine Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem entsprechenden Formular an, welches Sie hier finden. Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse:

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Der Betreuungsbedarf für die kommende Woche muss zwingend bis morgen, Freitag, den 08.01.21 um 12.00 Uhr zurückgemeldet werden!
Für die zwei weiteren Wochen bis zum 31.01.21 melden Sie den Bedarf bitte jeweils bis zum Donnerstag der Vorwoche um 12.00 Uhr mit dem gleichen Formular an.

Für den Distanzunterricht stehen Ihren Kindern ab kommenden Montag, 11.01. die Klassenpadlets zur Verfügung. Sofern die Kinder Material benötigen, das nicht digital zur Verfügung gestellt werden kann, werden die Lehrkräfte dieses im Verlauf des Montags zusammenstellen und mit Ihnen alle weiteren Schritte klären. Zudem wird die Klassenlehrkraft Ihr Kind während des Distanzlernens begleiten und regelmäßige Kontakt- und Rückmeldemöglichkeiten anbieten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

Herzliche Grüße,
Peter Clemens

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