Liebe Eltern,

an dieser Stelle noch einige weiterführende Infos im Rahmen der Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten:

  • Wenn das Lernen in der Schule nicht möglich ist, müssen die Kinder verpflichtend am Lernen auf Distanz teilnehmen. Die hier erbrachten Leistungen werden nun auch bewertet. Klassenarbeiten und Tests werden in der Regel in der Schule geschrieben, berücksichtigen aber auch Inhalte des Distanzlernens.
  • Wenn Ihr Kind einen Infekt hat, muss es zunächst 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Sollten danach keine weiteren typischen Corona-Symptome hinzukommen (trockener Husten, Fieber u.ä.), kann es die Schule wieder besuchen. Nutzen Sie in Krankheitsfällen wie gewohnt die Online-Krankmeldung der Webseite.
  • Kinder mit Symptomen müssen wir aus dem Unterricht abholen lassen. Erst wenn innerhalb von 24 Stunden keine weiteren typischen Symptome auftreten, kann das Kind wieder zur Schule kommen. Ansonsten muss es zum Arzt.
  • Änderungen gibt es im Bereich der Risikopatienten/innen: Wenn ein Kind an einer relevanten Vorerkrankung leidet, können die Erziehungsberechtigten es befristet vom Präsenzunterricht befreien. NEU: Ab einer Befreiung von mehr als sechs Wochen ist ein ärztliches Attest Pflicht.
  • Grundlegend geändert wurden die Vorgaben beim Zusammenleben mit vorerkrankten Angehörigen: Hier müssen Sie vor allem zu Hause dafür sorgen, die Angehörigen zu schützen. Das Kind soll möglichst in die Schule gehen. Nur in eng begrenzten zeitlichen Ausnahmefällen können Kinder vom Präsenzunterricht befreit werden.
  • Sind Sie in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn aus einem Risikogebiet aus dem Urlaub zurückgekehrt? Dann müssen Sie und Ihr Kind entweder 14 Tage in Quarantäne oder einen negativen Corona-Test vorweisen. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit uns auf.

Für aktuelle Infos schauen Sie bitte regelmäßig auf unsere Homepage. Einen offenen Brief der Ministerin an alle Eltern zum Schultstart in das Schuljahr 2020-21 finden Sie hier.

Herzliche Grüße,

P. Clemens

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