Liebe Eltern,

ab Montag, 23.03. wird die Regelung für eine Notbetreuung folgendermaßen erweitert:

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Welche Berufsgruppen davon betroffen sind, können Sie hier nachlesen:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/erlass_leitlinie_kritis.pdf

 

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Ein enstprechendes Formular zur Beantragung finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Bitte denken Sie daran sich zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir schnellstmöglich auf Ihre Anfrage reagieren können.

Gehen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Go to top